Pflegegeld

Was ist das Pflegegeld?
Das Pflegegeld ist eine zweckgebundene Leistung, um den Mehraufwand durch Pflegebedürftigkeit teilweise abzudecken.

Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?
Die allgemeine Anspruchsvoraussetzung ist ein ständiger behinderungsbedingter Pflegebedarf einer in Österreich von durchschnittlich mehr als 60 Stunden monatlich, der mindestens sechs Monate hindurch andauert. Das Pflegegeld ist grundsätzlich an kein Mindestalter der pflegebedürftigen Person gebunden.

Worauf kommt es bei der Pflegegeld-Einstufung an?
Das Pflegegeld ist in sieben Stufen gegliedert. Jede Stufe repräsentiert einen bestimmten Pflegebedarf. Das Einkommen hat keinen Einfluss auf die Höhe des Pflegegeldes. Je nach Stufe wird ein gesetzlich festgelegter Geldbetrag überwiesen.

Wie erfolgt die Auszahlung?
Das Pflegegeld wird grundsätzlich direkt an die pflegebedürftige Person ausbezahlt. Bei Geschäftsunfähigkeit erfolgt die Zahlung an die gesetzliche VertreterIn. Das Pflegegeld wird zwölfmal jährlich ausbezahlt.

Welche Pflegegeldstufen gibt es?
Die Pflegegeldstufen in Österreich (Stand 1.1.2023)

Pflegebedarf in Stunden pro Monat Pflegestufe Betrag in Euro monatlich (netto)
Mehr als 65 Stunden  1  175,00 Euro
Mehr als 95 Stunden  2  322,70 Euro
Mehr als 120 Stunden  3  502,80 Euro
Mehr als 160 Stunden  4  754,00 Euro

Mehr als 180 Stunden, wenn

  • ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist
 5  1.024,20 Euro

Mehr als 180 Stunden, wenn

  • zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und diese regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind oder
  • die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist
 6  1.430,20 Euro

Mehr als 180 Stunden, wenn

  • keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder
  • ein gleich zu achtender Zustand vorliegt
 7  1.879,50 Euro

Das Pflegegeld wird zwölf Mal pro Jahr monatlich im Nachhinein ausbezahlt. Vom Pflegegeld werden keine Lohnsteuer und keine Krankenversicherungsbeitrag abgezogen.

Wie stellt man einen Pflegegeld-Antrag?
Ein Antrag auf Pflegegeld kann von Angehörigen, einem/einer gesetzlichen VertreterIn, SachwalterIn oder der betroffenen Person selbst gestellt werden. Danach folgt eine Begutachtung, um den Pflegebedarf einzustufen. Die pflegebedürftige Person muss anwesend sein.

Professionelle Ernährungsberatung

Der Sozialsprengel St. Johann bietet in Zusammenarbeit mit dem Verein AVOMED eine fachmännische Beratung in allen Ernährungs- und Diätfragen an, die von jedermann in Anspruch genommen werden kann.

In erster Line hilft diese Beratung übergewichtigen Kindern und Erwachsenen, Diabetikern sowie Personen mit Fettstoffwechselerkrankungen. Es werden hier aber auch ganz allgemeine Informationen vermittelt, die Ihr Wohlbefinden nachhaltig verbessern können.
Das Gespräch erfolgt als Einzelberatung streng vertraulich!

An Kosten fallen als Selbstbehalt € 10,– pro Stunde an.
Nähere Information und Anmeldung bitte bei uns im Büro unter Tel. 05352/61300.

Diabetiker Schulung

Ein weiteres Angebot in diesem Bereich ist die jährlich stattfindende Diabetikerschulung. Viele Menschen ab dem 40. Lebensjahr sind heute vom sogenannten Alterszucker, der als Typ-2-Diabetes bezeichnet wird, betroffen.
Wichtig ist, dass Betroffene möglichst frühzeitig und umfassend über ihre Krankheit informiert werden. Das mobile Schulungsteam des Vereines „avomed“ unterstützt Ärzte bei dieser Informationsvermittlung.

Wer weiß, was in seinem Körper bei der Erkrankung Diabetes „abläuft“, weiß auch, wie wichtig die regelmäßigen Untersuchungen beim Hausarzt oder Internisten sind.

Das Vermeiden der gefürchteten Spätschäden und trotzdem in der Lage zu sein, ein Leben zu führen, das nicht nur von der Krankheit, von Verbot und Einschränkung bestimmt ist, ist das Ziel von Diabetikerschulungen.
Auch Angehörige und Interessierte sind herzlich willkommen!

Die Termine für die Schulung in diesem Jahr im Gesundheits und Sozialsprengel St. Johann ist vom 13.11.23 – 15.11.23 jeweils von 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr.

 

Informationen und Anmeldungen beim Gesundheits- & Sozialsprengel St. Johann – Oberndorf – Kirchdorf
unter der Tel. Nr.: 05352 / 613 00 wochentags von 8.00 bis 12.00

Präventive Seniorenberatung

Die „Präventive Seniorenberatung“ stellt eine aufsuchende Beratung zu Themen der Gesundheitsförderung, Krankheitsvermeidung und selbstständiger Lebensführung im häuslichen Setting dar.

Die „Präventive Seniorenberatung“ wird durch die Pflegedienstleitung bzw. deren Stellvertretung durchgeführt.

Die zu beratenden Zielgruppen sind Personen,

  • die selbst oder
  • durch Vertrauenspersonen bzw. Vermittler (z. B. Sprengelschwester, Pfarre, Bekannte, Hausarzt, Angehörige, etc.) entsprechendes Interesse dafür bekunden oder
  • die Hauskrankenpflege neu verordnet erhalten oder
  • die in die häusliche Pflege nach einem Krankenhaus- oder Rehabilitationsaufenthalt entlassen werden oder
  • die einen Antrag auf Pflegegeld bzw. Pflegegelderhöhung stellen oder Angehörige.

Die präventive Seniorenberatung beinhaltet die Erhebung der Lebenssituation eines zu Hause lebenden Menschen in Bezug auf dessen

  • körperlich – psychisch – emotionalen Gesundheitzustandes
  • Selbstpflegekompetenz
  • sozialer Teilhabe
  • Unterstützungsleistungen (Familie, Staat/Gemeinde, Pflegestufe, …).

Im Rahmen dieser Beratung wird ein Beratungs- und Informationsbogen erstellt.